Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026 · Version: 2026-10-price-19-v1
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der 5Sterne.net LLC (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Löschung von Bewertungen auf Google Maps.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (B2B). Dies umfasst Handelsgesellschaften, Genossenschaften sowie natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
5Sterne.net LLC
30 N Gould St Ste N
Sheridan, WY 82801
USA
E-Mail: info@5sterne.net
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Online-Reputation. Diese beschränken sich auf Löschungsanträge zu Bewertungen, die nach den Angaben und Garantien des Auftraggebers gemäß § 7 Abs. 2 keine echte Geschäftsbeziehung widerspiegeln oder rechtsverletzende Inhalte enthalten. Die bloße Tatsache, dass eine Bewertung negativ oder unerwünscht ist, genügt nicht.
(2) Der Preis pro erfolgreich gelöschter Bewertung beträgt 19,00 EUR netto.
(3) Eine Bewertung gilt als erfolgreich gelöscht, sobald Google die Löschung der betreffenden Bewertung bestätigt hat und der Auftragnehmer diese Bestätigung dokumentiert hat. Die bloße Nichterreichbarkeit der ursprünglichen Bewertungs-URL genügt hierfür nicht.
(4) Mit diesem Zeitpunkt gilt die Leistung als erbracht und der Vergütungsanspruch entsteht. Für die Fälligkeit gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 6. Eine spätere Wiederherstellung, Reaktivierung oder erneute Veröffentlichung der Bewertung durch Google lässt den eingetretenen Erfolg und den Vergütungsanspruch unberührt. Eine dauerhafte Löschung wird nicht geschuldet oder garantiert.
(5) Der Auftragnehmer setzt Maßnahmen ein, um die Löschung der vom Auftraggeber ausgewählten Bewertungen bei Google zu erwirken. Die Entscheidung über die Löschung trifft ausschließlich Google.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Auftraggeber gibt durch Absenden des Bestellformulars auf der Website ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
§ 4a Kein Widerrufsrecht
(1) Da sich das Angebot des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet (vgl. § 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g BGB. Ein freiwilliges vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
(2) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus den gesetzlich zwingend vorgesehenen Gründen (insbesondere §§ 323, 324 BGB) möglich. Weitergehende Rücktrittsrechte werden nicht eingeräumt.
§ 4b Optionale automatische Löschaufträge
(1) Durch eine gesonderte, freiwillige Einwilligung im Bestellformular oder im Kundenkonto kann der Auftraggeber für ein bestimmtes Google-Unternehmensprofil einen Dauerauftrag erteilen. Der Auftragnehmer prüft dieses Profil erstmals 30 Tage nach Aktivierung und danach alle 30 Tage auf Bewertungen mit einem, zwei oder drei Sternen. Er darf für noch nie in einem früheren Auftrag enthaltene Bewertungen, einschließlich älterer Bewertungen, automatisch einen neuen Löschauftrag bis zum vom Auftraggeber gewählten Limit je 30-Tage-Zyklus erstellen. Alternativ kann der Auftraggeber ausdrücklich „Unbegrenzt“ wählen. Niedrigere Sternebewertungen werden zuerst berücksichtigt, bei gleicher Sternezahl neuere Bewertungen zuerst. Überzählige geeignete Bewertungen bleiben für spätere Prüfungen berücksichtigt; ungenutzte Kontingente werden nicht angesammelt. Bewertungen aus früheren Aufträgen sind unabhängig von deren Ausgang ausgeschlossen; erfolglose oder stornierte Aufträge geben im laufenden Zyklus kein Kontingent frei.
(2) Die Beauftragung und Vollmacht nach § 7b erstrecken sich auf die so ermittelten Bewertungen im Rahmen der rechtlich zulässigen Leistungen nach § 3. Eine niedrige Sternezahl allein belegt keine Unzulässigkeit. Die Automatik begründet keine unwahre Tatsachenerklärung des Auftraggebers über unbekannte Bewertungen und keine Löschgarantie; erforderliche tatsächliche Angaben können vor Einreichung angefordert werden. Über jede automatische Bestellung erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-Mail gemäß § 4 Abs. 3. Die Auswahl erfordert keine erneute manuelle Bestellung.
(3) Es fällt keine monatliche Grundgebühr an. Für jede durch Google bestätigt gelöschte Bewertung gelten 19,00 EUR netto und die erfolgsabhängige Abrechnung nach §§ 3, 5 und 6. Der Auftraggeber gestattet die Belastung einer von ihm autorisierten, hinterlegten Zahlungsart nach erfolgreicher Löschung, ohne erneute Reservierung bei der automatischen Bestellung. Ist diese Zahlungsart nicht verfügbar oder wird die Belastung endgültig abgelehnt, erfolgt die Abrechnung auf Rechnung mit dem Zahlungsziel nach § 6. Bestehendes Kulanzguthaben wird nach § 6a berücksichtigt.
(4) Der Auftraggeber kann die Automatik im Kundenkonto jederzeit für jedes Profil deaktivieren; dies widerruft den Dauerauftrag und die zugehörige Vollmacht für künftig erstellte Aufträge. Bereits erstellte Aufträge bleiben bestehen. Eine erneute Aktivierung erfordert eine neue ausdrückliche Einwilligung und beginnt mit einer neuen 30-Tage-Frist. Die Abmeldung von Werbe-E-Mails verändert die Automatik nicht.
(5) Technische Störungen oder fehlende Zahlungsberechtigung können eine Prüfung verzögern. Bei Wiederaufnahme wird der aktuelle Bestand geprüft; ausgefallene Zeiträume führen nicht zu mehrfachen Aufträgen. Diese Regelung aktiviert keine Bestandskunden automatisch und ändert frühere Verträge nicht rückwirkend. Eine Erweiterung der erteilten Vollmacht oder Erhöhung des vereinbarten Preises erfordert eine erneute ausdrückliche Zustimmung.
(6) Das Limit gilt pro Profil ausschließlich für künftig automatisch beauftragte Bewertungen und begrenzt nicht den Rechnungsbetrag eines Kalendermonats. Je beauftragter Bewertung können bei erfolgreicher Löschung 19,00 EUR netto anfallen; bereits beauftragte Bewertungen können in späteren Monaten abgerechnet werden. Manuelle Aufträge bleiben unberührt. Eine Änderung des Limits im Kundenkonto setzt den nächsten Prüftermin nicht zurück und ändert bestehende Aufträge nicht. Eine Erhöhung oder Aufhebung des Limits erfordert eine ausdrückliche Zustimmung. Bei Deaktivierung bleibt das gewählte Limit für eine spätere Aktivierung gespeichert. Für neue Anmeldungen im aktuellen Bestellformular sind 25 Bewertungen vorausgewählt und vor der Beauftragung änderbar; bestehende unlimitierte Daueraufträge bleiben bis zu einer ausdrücklichen Änderung unlimitiert.
§ 5 Erfolgsabhängige Vergütung
(1) Der Auftraggeber zahlt nur für erfolgreich gelöschte Bewertungen. Voraussetzung ist die Bestätigung der Löschung durch Google und deren Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3.
(2) Ohne bestätigte Löschung fällt für die betreffende Bewertung kein Honorar an. Bei mehreren beauftragten Bewertungen wird ausschließlich für die erfolgreich gelöschten Bewertungen eine Vergütung berechnet.
(3) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise. Da 5Sterne.net LLC ein US-Unternehmen ist, wird bei Leistungen an EU-Geschäftskunden keine Umsatzsteuer berechnet. Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren gem. Art. 196 MwStSystRL. Die Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger.
(2) Der Auftragnehmer bietet folgende Zahlungsarten an:
- Kreditkarte (über Stripe): Bei Auftragserteilung wird die Kreditkarte des Auftraggebers mit dem Gesamtbetrag autorisiert (Reservierung). Diese Reservierung ist keine Zahlung. Die tatsächliche Belastung (Capture) erfolgt ausschließlich für erfolgreich gelöschte Bewertungen gemäß § 3 Abs. 3. Ist die Autorisierung zu diesem Zeitpunkt abgelaufen, erfolgt die Belastung über die bei Stripe hinterlegte Zahlungsmethode ebenfalls erst nach der bestätigten Löschung. Der Ablauf der Autorisierung allein löst keine Zahlung aus. Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach erfolgreicher Autorisierung.
- SEPA-Lastschrift (über Stripe): Bei Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat, das über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. verwaltet wird. Der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich für erfolgreich gelöschte Bewertungen gemäß § 3 Abs. 3. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird hiermit einvernehmlich von 14 Tagen auf einen (1) Tag verkürzt; die Vorabankündigung erfolgt per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer werden dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung bzw. der Vorabankündigung mitgeteilt. Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Erteilung des Mandats. Für jede Rücklastschrift, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erhebt der Auftragnehmer eine Pauschale von 5,00 EUR zur Deckung der durch die Bank des Auftragnehmers erhobenen Rücklastschriftgebühren.
- Kauf auf Rechnung (SEPA-Überweisung): Die Rechnung wird erst nach erfolgreicher Löschung gemäß § 3 Abs. 3 und ausschließlich für die erfolgreich gelöschten Bewertungen ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(2a) Handelt es sich bei der Rückbuchung um eine förmliche Zahlungsanfechtung (Dispute/Chargeback) durch den Auftraggeber, seine Bank oder seinen Kartenaussteller, erhebt der Auftragnehmer statt der Pauschale gemäß Abs. 2 eine Pauschale von 20,00 EUR zur Deckung des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands und Bankgebühren.
(3) Bei Zahlung auf Rechnung beginnt die Leistungserbringung mit der Auftragsbestätigung.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Mahngebühren betragen EUR 20,00 pro Mahnung.
(5) Vorkasse wird nicht verlangt.
(6) Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bereitgestellten Zahlungsdaten (insbesondere Kreditkartendaten) über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. speichert und für die Abwicklung laufender sowie zukünftiger Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet. Die Speicherung erfolgt ausschließlich bei Stripe unter Einhaltung des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS). Der Auftraggeber kann die gespeicherten Zahlungsdaten jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer löschen lassen.
§ 6a Freiwilliges Kulanzguthaben
(1) Reaktiviert Google eine zuvor nachweislich gelöschte Bewertung innerhalb von 30 Tagen nach der ersten dokumentierten Google-Löschbestätigung, kann der Auftragnehmer nach vollständiger Bezahlung freiwillig ein Kulanzguthaben in Höhe des für diese Bewertung berechneten Preises gewähren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der durch Google bestätigten Reaktivierung, nicht der Zeitpunkt der späteren Prüfung oder Gutschrift; wiederholte Löschbestätigungen verlängern die Frist nicht. Dies begründet weder eine Garantie dauerhafter Löschung noch einen allgemeinen Anspruch auf eine Kulanzgewährung in zukünftigen Fällen. Bereits gewährtes Guthaben ist nach den folgenden Bedingungen verbindlich nutzbar.
(2) Die Vergabe kann nach Prüfung von Google-Nachricht, Bewertungszuordnung und Zahlungsabschluss automatisch erfolgen. Je abgerechneter Bewertung wird höchstens einmal Guthaben gewährt; bereits erstattete oder gutgeschriebene Beträge werden nicht zusätzlich ausgeglichen. Bank-, Rücklastschrift- und sonstige Gebühren sind ausgeschlossen. Das Programm berücksichtigt Reaktivierungen ab seiner Einführung, auch bei älteren Aufträgen; historische Reaktivierungen werden nicht automatisch nachgebucht. Über eine Gewährung wird der Auftraggeber per E-Mail informiert.
(3) Das Guthaben wird in Euro auf dem Kundenkonto geführt. Es gilt unbefristet, ohne Mindestbestellwert und für alle Standorte desselben Kundenkontos. Es wird automatisch bei der Abrechnung erfolgreich gelöschter Bewertungen aus Bestellungen verrechnet, die nach der jeweiligen Gutschrift aufgegeben wurden. Bereits laufende Aufträge und ausgestellte Rechnungen werden nicht nachträglich verändert. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt erhalten; erfolglose Löschungen verbrauchen kein Guthaben.
(4) Die ursprüngliche Rechnung und die ursprüngliche Zahlung bleiben unverändert. Das Guthaben wird bei der Folgeabrechnung als gesonderter Kulanznachlass ausgewiesen; nur ein verbleibender Restbetrag wird eingezogen oder zur Überweisung fällig. Bei vollständiger Deckung ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich. Eine Kartenautorisierung bei Auftragserteilung ist lediglich eine Reservierung und kann zunächst den ungekürzten Auftragswert umfassen.
(5) Wird eine mit Guthaben bezahlte Bewertung innerhalb der 30-Tage-Frist nach Absatz 1 reaktiviert und hierfür erneut Kulanz gewährt, umfasst diese den gesamten berechneten Bewertungspreis einschließlich des zuvor eingesetzten Guthabens. Die 30-Tage-Frist begrenzt ausschließlich die Vergabe, nicht die Nutzungsdauer bereits gewährten Guthabens. Guthaben ist nicht auf andere Kundenkonten oder Personen übertragbar und wird grundsätzlich nicht bar oder auf ein Bankkonto ausgezahlt. Zwingende gesetzliche Erstattungs- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Guthabenstand und Buchungen sind im Kundenkonto einsehbar. Bei technischen Störungen wird ein letzter bekannter Stand als solcher gekennzeichnet. Unklare Zahlungs- oder Buchungsvorgänge können bis zur Klärung von der automatischen Verarbeitung ausgenommen werden. Diese Bedingungen ändern bereits geschlossene Verträge nicht rückwirkend.
§ 7 Garantien und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den korrekten und vollständigen Google Maps Eintrag (URL oder Unternehmensname mit Adresse) sowie die URL der zu löschenden Bewertung anzugeben.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass jede von ihm zur Löschung ausgewählte Bewertung ungerechtfertigt ist, weil sie:
- keine echte Geschäftsbeziehung zwischen dem Bewertenden und dem Auftraggeber widerspiegelt, oder
- Verleumdungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder sonstige Rechtsverletzungen enthält.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der Garantie gemäß Abs. 2 gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
§ 7a Plattformbedingte Änderungen
(1) Über die Löschung, eine erneute Prüfung und eine etwaige Wiederherstellung einer Bewertung entscheidet ausschließlich der jeweilige Plattformbetreiber (insbesondere Google). Der Auftragnehmer hat auf diese Entscheidungen sowie auf Darstellungen, Hinweise, Richtlinienänderungen oder sonstige eigenständige Maßnahmen des Plattformbetreibers keinen Einfluss. Dies gilt insbesondere, wenn Google eine zunächst gelöschte Bewertung nach einer erneuten Prüfung wiederherstellt, reaktiviert oder erneut veröffentlicht.
(2) Solche Maßnahmen stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar und begründen keinen Anspruch auf erneute Bearbeitung, Rückerstattung oder Schadensersatz. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie § 8 Abs. 6 bleiben unberührt.
(4) Die freiwillige Kulanzregelung gemäß § 6a bleibt unberührt.
§ 7b Vollmacht
(1) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer ausdrücklich, in seinem Namen und auf seine Rechnung gegenüber Google LLC und deren verbundenen Unternehmen Löschungs- und Beschwerdeanträge betreffend die in § 3 genannten Bewertungen einzureichen sowie alle damit zusammenhängenden tatsächlichen und rechtlichen Erklärungen abzugeben.
(2) Die Vollmacht umfasst insbesondere die Übermittlung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten – namentlich Name der Kontaktperson, Firmen- bzw. Organisationsname, Kontakt-E-Mail-Adresse, URL des Geschäftseintrags sowie URL und Inhalt der zu löschenden Bewertung – an Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
(3) Die Bevollmächtigung lässt § 8 Abs. 1 unberührt. Der Auftragnehmer macht sich die übermittelten Inhalte nicht zu eigen; die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Beschwerdeangaben verbleibt nach Maßgabe von § 7 beim Auftraggeber.
(4) Die Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an info@5sterne.net zu richten. Bereits eingereichte Beschwerdeverfahren bleiben von einem Widerruf unberührt.
§ 7c Nutzungsbeschränkungen
(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, die vom Auftragnehmer bereitgestellten oder zugänglich gemachten Software, Plattformen, Tools, Schnittstellen, Verfahren oder sonstigen technischen Komponenten (nachfolgend „Produkt") zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu debuggen oder auf sonstige Weise zu untersuchen, um die zugrunde liegende Funktionsweise, den Quellcode, Methoden oder Geschäftsgeheimnisse zu ermitteln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (insbesondere § 69e UrhG) ausdrücklich gestattet ist.
(2) Ebenso untersagt sind das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie jede Bearbeitung, Veränderung oder Ableitung von Werken des Produkts. Der Auftraggeber wird das Produkt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung verwenden.
(3) Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer handelt als technischer Botendienst und übermittelt lediglich Löschungsanfragen an Google im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer macht sich die Inhalte der Löschungsanfragen nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die Bemühung um die Löschung der ausgewählten Bewertungen mit rechtlich zulässigen Mitteln. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. Ohne erfolgreiche Löschung gemäß § 3 Abs. 3 fällt nach § 5 kein Honorar für die betreffende Bewertung an.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen wird im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Reputationsschäden durch Sperrung des Google-Profils).
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Änderungen der Google-Richtlinien, Algorithmus-Updates oder sonstige Maßnahmen von Google.
(8) Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den vom Auftraggeber bezahlten Preis für die jeweilige Dienstleistung beschränkt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter /datenschutz zu entnehmen.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. (San Francisco, USA). Die Datenschutzbestimmungen von Stripe sind unter https://stripe.com/privacy einsehbar.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht des Staates Wyoming, USA, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Normen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sheridan, Wyoming, USA. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.