Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem Service. Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Allgemeine Fragen
Wir sind spezialisiert auf die professionelle Löschung von Google Maps Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen. Unser Service umfasst:
- Professionelle Löschanträge bei Google
- Transparente Preisgestaltung (19€ pro gelöschter Bewertung)
- Zahlung nur für erfolgreich gelöschte Bewertungen
Die Löschung erfolgt in der Regel sehr schnell:
- Binnen 24 Stunden: Bei den meisten Bewertungen
- Bis zu 7 Tage: Bei komplexeren Fällen
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten, prüfen wir die Bewertung und stellen den Löschantrag bei Google. Sie werden über den Fortschritt informiert.
Wir arbeiten branchenübergreifend, haben aber besondere Expertise in:
- Anwaltskanzleien & Notare
- Ärzte & Zahnärzte
- Unternehmensberatungen
- Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
- Immobilienmakler
- Hotels & Gastronomie
- Einzelhandel & E-Commerce
- Dienstleistungsunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Finanzdienstleister
Wir können Bewertungen löschen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen:
- Unwahre oder verleumderische Behauptungen
- Bewertungen von Personen, die keine Kunden waren
- Spam oder gefälschte Bewertungen
- Bewertungen mit beleidigenden Inhalten
- Bewertungen von Wettbewerbern
Für nicht löschbare Bewertungen zahlen Sie nichts - die Reservierung wird freigegeben.
Rechtliche Fragen
Ja, absolut! Alle unsere Methoden sind vollständig legal und DSGVO-konform:
- Alle Prozesse wurden von spezialisierten Anwälten geprüft
- Vollständige Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen
- Transparente Dokumentation aller Maßnahmen
- Regelmäßige Compliance-Updates
- Ausschließlich ethische "White Hat"-Strategien
Wir arbeiten nur mit Methoden, die den Richtlinien aller Bewertungsplattformen entsprechen.
Ein großer Teil unserer Kunden sind Rechtsdienstleister. Wir verstehen die besonderen Anforderungen:
- Höchste Compliance-Anforderungen
- Besondere Sensibilität bei Reputation
- Verständnis für standesrechtliche Vorgaben
- Diskretion und Vertraulichkeit
- Spezialisierte Strategien für Rechtsdienstleister
Anwaltskanzleien schätzen unsere professionelle Arbeitsweise und das Verständnis für ihre Branche.
Sie zahlen nur für tatsächlich gelöschte Bewertungen:
- Bei Auftragserteilung wird der Betrag nur autorisiert (reserviert)
- Wir bearbeiten Ihren Löschantrag bei Google
- Bei erfolgreicher Löschung: Belastung erst jetzt
- Bei nicht erfolgreicher Löschung: Reservierung wird freigegeben, Sie zahlen nichts
Sie tragen kein Risiko - unser Honorar entsteht erst mit dem Ergebnis.
Preise & Zahlung
Unser Preis ist einfach und transparent:
19 € netto pro Bewertung
Keine MwSt. (Reverse-Charge-Verfahren)
- Keine versteckten Kosten
- Keine Grundgebühr oder Mindestabnahme
- Zahlung nur für erfolgreich gelöschte Bewertungen
Die Zahlung erfolgt sicher über Stripe:
- Kreditkarte: Visa, Mastercard, American Express
- Apple Pay und Google Pay: Mit der in Ihrem Wallet hinterlegten Karte
- SEPA-Lastschrift: Direkt von Ihrem Bankkonto
- Kauf auf Rechnung: SEPA-Überweisung innerhalb von 7 Tagen
Bei Auftragserteilung wird Ihre Kreditkarte lediglich autorisiert (Betrag reserviert). Die tatsächliche Belastung erfolgt erst nach erfolgreicher Löschung der Bewertung. Bei Misserfolg wird die Reservierung freigegeben - Sie zahlen nichts.
Bei SEPA-Lastschrift wird bei Auftragserteilung nichts abgebucht und kein Betrag reserviert. Sie hinterlegen lediglich die Zahlungsart; der Einzug erfolgt erst nach erfolgreicher Löschung und nur für die tatsächlich entfernten Bewertungen.
92% der abgeschlossenen Fälle werden erfolgreich gelöscht (305 von 331).
Bei Bewertungen, die eindeutig gegen Googles Richtlinien verstoßen, ist die Erfolgsquote noch höher. Wir informieren Sie transparent über die Erfolgsaussichten.
Ja, Sie erhalten automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung per E-Mail. Da 5Sterne.net LLC ein US-Unternehmen ist, wird bei Leistungen an EU-Geschäftskunden (B2B) keine MwSt. ausgewiesen (Reverse-Charge-Verfahren). Die Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger.
Reaktivierte Bewertungen & Kundenguthaben
Was passiert, wenn Google eine bezahlte Bewertung innerhalb von 30 Tagen reaktiviert?
Über eine Reaktivierung entscheidet allein Google; eine dauerhafte Löschung wird nicht garantiert. Erfolgt die von Google bestätigte Reaktivierung innerhalb von 30 Tagen nach der ersten dokumentierten Löschbestätigung, können wir nach Prüfung und abgeschlossener Zahlung freiwillig den vollständigen berechneten Bewertungspreis als Kundenguthaben gutschreiben. Entscheidend ist der Reaktivierungszeitpunkt, nicht eine spätere Bearbeitung; wiederholte Löschbestätigungen verlängern die Frist nicht. Je abgerechneter Bewertung erfolgt dies höchstens einmal, ohne zusätzliche Erstattung bereits ausgeglichener Beträge oder Bankgebühren. Berücksichtigt werden Reaktivierungen ab Einführung des Programms, auch bei älteren Aufträgen innerhalb dieser Frist; historische Fälle werden nicht automatisch nachgebucht. Ihre ursprüngliche Rechnung bleibt unverändert. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Wo sehe ich mein Guthaben und wie löse ich es ein?
Guthabenstand und Buchungsverlauf finden Sie in Ihrem Kundenprofil. Nach einer Gutschrift informieren wir Sie per E-Mail mit dem neuen Stand und einem Link zu Ihrem Kundenkonto. Das Guthaben wird automatisch bei der erfolgreichen Abrechnung neuer Bestellungen eingesetzt, die Sie nach der jeweiligen Gutschrift aufgeben. Es gilt ohne Mindestbestellwert für alle Standorte desselben Kundenkontos. Bestehende Aufträge und Rechnungen bleiben unverändert; nur der Restbetrag wird eingezogen. Bei vollständiger Deckung ist keine zusätzliche Zahlung nötig.
Verfällt mein Guthaben nach 30 Tagen oder kann ich es auszahlen lassen?
Die 30 Tage gelten für die Reaktivierung nach der Löschung, nicht für die Einlösung: Gewährtes Guthaben ist unbefristet nutzbar. Ein nicht verbrauchter Rest bleibt erhalten, und erfolglose Löschungen verbrauchen kein Guthaben. Es ist nicht auf andere Konten übertragbar und grundsätzlich nicht auszahlbar; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Wird eine mit Guthaben bezahlte Bewertung ebenfalls innerhalb der 30-Tage-Frist reaktiviert und hierfür erneut Kulanz gewährt, umfasst diese den gesamten Bewertungspreis einschließlich des zuvor eingesetzten Guthabens. Einzelheiten stehen in § 6a unserer AGB.
Haben Sie weitere Fragen?
Unser Expertenteam steht Ihnen für ein kostenloses, unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.