Verlosungen gegen Google-Bewertungen: Warum echte Kundenrezensionen gelöscht werden können
Ein aktueller Fall zeigt: Auch echte Kundenbewertungen werden gelöscht, wenn sie im Rahmen einer Verlosung entstanden sind. Was der Fall für Unternehmen bedeutet.
Felix Sterner
Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, wie konsequent Google mittlerweile gegen incentivierte Bewertungen vorgeht: In einem Thread der Reddit-Community r/GoogleMyBusiness vom 3. September 2026 berichtete der Betreiber eines Fitnessstudios, dass Google sämtliche im Rahmen einer Verlosung gesammelten Rezensionen entfernt, das Unternehmensprofil 30 Tage lang für neue Bewertungen gesperrt und zusätzlich einen öffentlich sichtbaren Warnhinweis eingeblendet habe. Besonders bemerkenswert: Die Bewertungen stammten nachweislich von echten Kunden – sie waren lediglich im Rahmen einer Gewinnspielaktion abgegeben worden.
In derselben Diskussion berichtete ein weiterer Branchenteilnehmer von sechs vergleichbaren Fällen innerhalb einer Woche. Das ist bislang nur anekdotisch belegt, aber ein Signal, das Unternehmen ernst nehmen sollten. (Quelle: Reddit-Diskussion r/GoogleMyBusiness)
Was ist in dem Fall genau passiert?
Das betroffene Unternehmen hatte Kunden dazu eingeladen, an einer Verlosung teilzunehmen, wenn sie im Gegenzug eine Google-Bewertung hinterlassen. Die Rezensionen selbst waren inhaltlich echt: Sie stammten von tatsächlichen Kunden und spiegelten reale Erfahrungen wider. Google stufte die Aktion trotzdem als Verstoß gegen die Richtlinie zu gefälschten Interaktionen ein – mit drei spürbaren Konsequenzen: der Löschung der betroffenen Bewertungen, einer 30-tägigen Sperre für neue Rezensionen und einem dauerhaft sichtbaren Warnhinweis im Unternehmensprofil.
Was sagt Google offiziell dazu?
Google bestätigt in seiner offiziellen Richtlinie ausdrücklich, dass Rezensionen verboten sind, für die der Verfasser eine Gegenleistung erhält – etwa einen Rabatt, ein Geschenk oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Bei Verstößen kann Google (offizielle Google-Richtlinie):
- für einen bestimmten Zeitraum keine neuen Rezensionen oder Bewertungen mehr im Profil zulassen
- bestehende Rezensionen zeitweise oder dauerhaft ausblenden
- einen öffentlich sichtbaren Warnhinweis im Unternehmensprofil anzeigen, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden
Wichtig zu verstehen: Google benachrichtigt betroffene Unternehmen vorab per E-Mail über geplante Einschränkungen und bietet die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.
Warum auch „echte“ Bewertungen betroffen sind
Der entscheidende Punkt in Googles Richtlinie ist nicht, ob eine Bewertung inhaltlich ehrlich ist, sondern ob im Zusammenhang mit ihrer Abgabe eine Gegenleistung stand. Eine begeisterte, wahrheitsgemäße 5-Sterne-Bewertung eines echten Kunden verstößt genauso gegen die Richtlinie, wenn sie im Rahmen einer Verlosung entstanden ist, wie eine erfundene Fake-Bewertung. Für Unternehmen bedeutet das: Die gute Absicht hinter einer Bewertungsaktion schützt nicht vor den Konsequenzen, wenn eine Gegenleistung im Spiel war.
Was Unternehmen aus diesem Fall lernen sollten
- Rezensionen niemals an Rabatte, Gewinnspiele, Gutscheine oder sonstige Vorteile koppeln
- Kunden aktiv, aber ohne jede Gegenleistung um eine ehrliche Bewertung bitten – das ist ausdrücklich erlaubt
- Laufende Kampagnen mit Verlosungs- oder Rabattlogik für Bewertungen umgehend beenden
- Das eigene Unternehmensprofil regelmäßig auf Warnhinweise oder Einschränkungen prüfen
Wer dagegen nicht selbst gegen Richtlinien verstoßen hat, sondern Ziel einer unfairen, ungerechtfertigten negativen Bewertung geworden ist, hat einen völlig anderen Ausgangspunkt. Diesen Fall behandeln wir ausführlich in unserem Ratgeber Schlechte Bewertungen löschen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Kunden überhaupt um eine Bewertung bitten?
Ja. Das aktive Bitten um eine ehrliche Bewertung ist ausdrücklich erlaubt und von Google sogar empfohlen. Unzulässig wird es erst, wenn die Bewertung an eine Gegenleistung geknüpft ist.
Was, wenn mein Unternehmensprofil bereits eingeschränkt wurde?
Google benachrichtigt betroffene Unternehmen per E-Mail und bietet die Möglichkeit, gegen die Einschränkung Einspruch einzulegen. Dabei prüft Google das Profil und die vorgelegten Angaben erneut.
Gilt das Verbot auch für Rabatte auf zukünftige Einkäufe?
Ja. Jede Form der Gegenleistung – ob Rabatt, Gewinnspielteilnahme, Geschenk oder sonstiger Vorteil – fällt unter die Google-Richtlinie zu gefälschten Interaktionen.
Betrifft das nur Google oder auch andere Portale?
Die meisten großen Bewertungsportale, etwa Trustpilot, Kununu oder Yelp, haben vergleichbare Richtlinien gegen incentivierte Bewertungen. Es lohnt sich, die Richtlinien der jeweiligen Plattform vor einer Bewertungsaktion genau zu prüfen.
Fazit
Der aktuelle Fall zeigt: Bei incentivierten Bewertungen unterscheidet Google nicht zwischen unehrlich und eigentlich echt, aber falsch gesammelt. Wer Rezensionen aktiv fördern möchte, sollte konsequent auf jede Form der Gegenleistung verzichten – sonst drohen Bewertungssperren, ausgeblendete Rezensionen und ein öffentlich sichtbarer Warnhinweis. Für Unternehmen, die stattdessen mit einer ungerechtfertigten negativen Bewertung zu kämpfen haben, bleibt der reguläre, richtlinienkonforme Weg über eine begründete Meldung oder einen spezialisierten Dienstleister wie 5sterne.net.
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